Leistungen | Pflegepauschale & Pflegehilfsmittel
Pflegepauschale & Pflegehilfsmittel
Der einfache Weg von der Beantragung zur Bereitstellung
Unser Serviceangebot
Als Versicherter haben Sie oder Ihr pflegebedürftiger Angehöriger nach § 40 SGB XI einen monatlichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Die Pflegekasse übernimmt demnach bis zu 40 Euro monatlich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, wenn ein Pflegegrad 1 bis 5 besteht, die Pflege durch einen Angehörigen, Freund oder Bekannten durchgeführt wird und der Pflegebedürftige zu Hause, in einer Wohngruppe oder einer Einrichtung für Betreutes Wohnen lebt. Nutzen Sie daher die Chance auf kostenfreie Pflegehilfsmittel!
Ablauf Ihrer Versorgung
Senden Sie uns Ihr Antrags- und Bestellformular kostenfrei zu.
- 1. Sie füllen das Antrags- und Bestellformular aus und geben beide Formulare in einer unserer Filialen ab, senden es per Post im Rückumschlag oder E-Mail kostenfrei an uns.
- 2. Wir übernehmen die Beantragung der Kostenübernahme bei Ihrer Pflegekasse.
- 3. Nach der Genehmigung liefern wir Ihr gewähltes Pflegehilfsmittel-Paket über unseren hauseigenen Lieferservice kostenfrei an Sie aus.
- 4. Als zugelassener Leistungserbringer rechnen wir die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
- 5. Sollte sich Ihr Bedarf ändern, ist ein Wechsel des Pflegehilfsmittel-Pakets problemlos möglich.
Sie haben Fragen?
Wenden Sie sich gern direkt an uns, um Ihre individuelle Bestellung bis zu einem monatlichen Wert von 40 Euro aufzugeben oder wenn Sie Fragen zu Ihrer Versorgung haben. Bitte bedenken Sie, dass die Pflegekasse die Möglichkeit hat, die Art und Anzahl der zu beanspruchenden zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel anzupassen. Sollten Sie Fragen haben, kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen gern weiter und unterstützen
Sie bei Ihrer Bestellung.