Leistungen | Pflegepauschale & Pflegehilfsmittel

Pflegepauschale & Pflegehilfsmittel

Der einfache Weg von der Beantragung zur Bereitstellung

Unser Serviceangebot

Als Versicherter haben Sie oder Ihr pflegebedürftiger Angehöriger nach § 40 SGB XI einen monatlichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Die Pflegekasse übernimmt demnach bis zu 40 Euro monatlich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, wenn ein Pflegegrad 1 bis 5 besteht, die Pflege durch einen Angehörigen, Freund oder Bekannten durchgeführt wird und der Pflegebedürftige zu Hause, in einer Wohngruppe oder einer Einrichtung für Betreutes Wohnen lebt. Nutzen Sie daher die Chance auf kostenfreie Pflegehilfsmittel!

Ablauf Ihrer Versorgung

Senden Sie uns Ihr Antrags- und Bestellformular kostenfrei zu.

Sie haben Fragen?

Wenden Sie sich gern direkt an uns, um Ihre individuelle Bestellung bis zu einem monatlichen Wert von 40 Euro aufzugeben oder wenn Sie Fragen zu Ihrer Versorgung haben. Bitte bedenken Sie, dass die Pflegekasse die Möglichkeit hat, die Art und Anzahl der zu beanspruchenden zum Verbrauch bestimmten Pflege­hilfs­mittel anzupassen. Sollten Sie Fragen haben, kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen gern weiter und unterstützen Sie bei Ihrer Bestellung.
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