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Nachweisen senden

Digital als auch sicher – Zuzahlungsbefreiung und Rezept

Schnell, sicher und kontaktlos

Um sicherzustellen, dass Sie Ihre ärztlichen Hilfsmittelverordnungen als auch Ihre Zuzsahlungsbefreiung jederzeit ganz bequem bei uns einreichen können, haben wir die digitale Annahme eingeführt. Wir geben Ihnen damit die Möglichkeit, Ihre ärztlichen Rezepte als auch Ihren Befreiungsnachweis unabhängig von Ihrem Aufenthaltsort schnell, sicher und kontaktlos zu übermitteln.

Ihr digitales Rezept

Reichen Sie Ihr ärztliche Verordnung online ein.
  1. Ihr behandelnder Arzt stellt Ihnen
    eine Hilfsmittelverordnung aus.
  2. Folgenden Link öffnen (Sie werden auf unsere Partnerseite geführt):

  3. Klicken Sie dort auf den Button "Jetzt erfassen". Es öffnet sich ein Kontaktformular.
  4. Füllen Sie das Formular aus. Klicken Sie auf den Button "Nach Dateien suchen" und laden Sie Ihr Rezept als Bild oder PDF-Datei hoch.
  5. Mit einem Klick auf den Button "Einreichen" wird Ihr Rezept direkt an uns gesendet.
  6. Bitte beachten Sie die Bestätigungsmail, die Sie im Anschluss von uns erhalten.

Ist Ihr digitales Rezept bei uns eingegangen, wird es zunächst auf sachliche Richtigkeit geprüft.

Im Anschluss setzt sich einer unserer Mitarbeiter mit Ihnen in Verbindung, um alle im Zusammenhang mit der Versorgung stehenden Details zu klären.

Das Originalrezept nehmen wir dann bei der Auslieferung der Ware entgegen. 

Ihr Befreiungs­nachweis

Senden Sie uns Ihre Zuzahlungsbefreiung zu.

  1. Halten Sie Ihren Befreiungsnachweis der Krankenkasse bereit.
  2. Folgenden Link öffnen (Sie werden auf unsere Partnerseite geführt):

  3. Klicken Sie dort auf den Button "Jetzt erfassen". Es öffnet sich ein Kontaktformular.
  4. Füllen Sie das Formular aus. Klicken Sie auf den Button "Nach Dateien suchen" und laden Sie Ihre Zuzahlungsbefreiung als Bild oder PDF-Datei hoch.
  5. Mit einem Klick auf den Button "Einreichen" wird Ihr Befreiungsnachweis direkt an uns gesendet.
  6. Bitte beachten Sie die Bestätigungsmail, die Sie im Anschluss von uns erhalten.

Ist Ihr digitaler Befreiungsnachweis bei uns eingegangen, wird er zunächst auf sachliche Richtigkeit geprüft.

Falls erforderlich, wird sich einer unserer Mitarbeiter mit Ihnen in Verbindung setzen, sollten im Zusammenhang stehende Details zu klären sein.

Ihre Ansprechpartner

Digitales Rezept / Zuzahlungsbefreiung
Rezeptanforderung

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Knappe kommt...für den guten Zweck!
8. Dezember 2025 | 15.30 Uhr
Kröger Gesundheitspassage, 03238 Massen
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